INFORMATION für die WASSERBEZIEHER
im Verbandsgebiet des Gemeindewasserleitungsverbandes Ternitz und Umgebung
Der Verbandsvorstand des Gemeindewasserleitungsverbandes Ternitz und Umgebung hat in der Sitzung vom 8. Juni 2006 eine Anpassung der seit 10 Jahren unverändert gebliebenen Wasserbezugsgebühren sowie des Einheitssatzes zur Berechnung der Wasseranschluss- und Ergänzungsabgabe beschlossen. Nach Ablauf der gesetzlich vorgeschriebenen Kundmachungsfrist wurde die geänderte Wasserabgabenordnung dem Amt der Nö. Landesregierung zur Verordnungsprüfung vorgelegt und zustimmend zur Kenntnis genommen .
Die Grundgebühr für einen Kubikmeter (1.000 Liter) Trinkwasser wurde mit € 1,30 (exkl. MWSt.) neu festgesetzt und tritt mit 1. Oktober 2010 in Kraft.
Die vorgenommene Anpassung errechnet sich im Wesentlichen aus der laut Statistik Austria seit 1997 eingetretenen Indexerhöhung. Zusätzlich sind noch Kosten für die seit dem 1.1.2006 nach dem Niederösterreichischen Gebrauchsabgabegesetz vom Verband zu leistende Gebrauchsabgabe für das auf öffentlichen Straßen verlegte Leitungsnetz, sowie für die Wasserentnahmerechte aus dem Brunnenfeld St. Johann in die Grundgebühr einzurechnen.
Der im § 2, Abs. 1 der Wasserabgabenordnung geregelte Einheitssatz für die Berechnung der Wasseranschluss- und Ergänzungsabgabe, der sich aufgrund von durchschnittlichen Baukosten für einen Laufmeter Verbandswasserleitung ergibt, wurde um den Index seit 1997 angepasst und mit € 5,60 (exkl. MWSt.) neu festgesetzt.
Es werden alle Wasserbezieher die Neu-, Zu- oder Umbauten in den letzten Jahren vorgenommen haben darauf hingewiesen, dass ab 1.10.2006 dieser neue Einheitssatz (€ 5,60) zur Anwendung kommt, wobei Veränderungsanzeigen (§ 13 NÖ. Gemeindewasserleitungsgesetz 1978) die bis zum 30.9.2006 am Sitz des Verbandes eingebracht werden, noch mit dem derzeit gültigen Einheitssatz in der Höhe von € 4,69 abgerechnet werden. Zur Änderung der bebauten Fläche zählen sämtliche Zu- oder Umbauten, die Errichtung von Gartenhäusern, Garagen, etc. sowie die Erweiterung von versorgten Geschossen (Aufstockungen bei bestehenden Gebäuden).
Der Gemeindewasserleitungsverband Ternitz und Umgebung ersucht die Wasserbezieher im Verbandsgebiet um Verständnis für diese nach 10 Jahren unumgänglich gewordenen Anpassungen des Kubikmeterpreises bzw. des Einheitssatzes.
Für den Gemeindewasserleitungsverband
Ternitz und Umgebung
Der Verbandsobmann:
Stadtrat Peter SPICKER e.h.


Überprüfen Sie in periodischen Abständen die Dichtheit Ihrer Trinkwasser-Hausanlage!
Bei keiner Entnahme aus dem Rohrnetz müssen sämtliche optischen Anzeigen (rote Zeiger - siehe Bild) am Sichtfeld des Wasserzählers absolut still stehen.

Bei einer Umdrehung dieses
Zeigers wird der Verbrauch von
einem Liter Trinkwasser gemessen!
Auch bei kleineren Rohrgebrechen (siehe unten angeführte Tabelle) kann es über einen Zeitraum von Tagen/Monaten zu enormen Wasserverlusten und darauf folgend, zu hohen Wassergebührenrechnungen kommen.
Auf mögliche Schäden, die in den Wintermonaten durch die Einwirkung von Frost entstehen können, wird hingewiesen. Reparatur- und Eichkosten am Wasserzähler, die durch die nicht geschützte Unterbringung des Wasserzählers auftreten, werden den Liegenschaftsbesitzern in vollem Umfang in Rechnung gestellt!

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