Gebühren und Abgaben

Gemäß der gültigen Wasserabgabenordnung des Gemeindewasserleitungsverbandes werden an die Wasserbezieher im Versorgungsgebiet folgende Gebühren/Abgaben verrechnet:

 Werte in € Euro
Wasserbezugsgebühr für 1 m³ (1.000 Liter) Trinkwasser1,81
Einheitssatz zur Berechnung der Wasseranschlussabgabe8,56
Verwaltungsabgabe (2023)9,80
Bereitstellungsgebühr / Zähler / Jahr ( 3 m³ / h )78,00
Bereitstellungsgebühr / Zähler / Jahr ( 7 m³ / h )182,00
Bereitstellungsgebühr / Zähler / Jahr ( 17 m³ / h )442,00
Bereitstellungsgebühr / Zähler / Jahr ( 25 m³ / h )650,00
Bereitstellungsgebühr / Zähler / Jahr ( 65 m³ / h )1.690,00
Bereitstellungsgebühr / Zähler / Jahr ( 95 m³ / h )2.470,00
Bereitstellungsgebühr / Zähler / Jahr ( 115 m³ / h )2.990,00
Bereitstellungsgebühr / Zähler / Jahr ( 245 m³ / h )6.370,00
Bereitstellungsgebühr / Zähler / Jahr ( 295 m³ / h )7.670,00

Auf sämtliche Gebühren und Abgaben wird entsprechend dem Umsatzsteuergesetz i.d.g.F. ein Umsatzsteuersatz in der Höhe von 10 % zugeschlagen.

Gemäß des derzeit gültigen Tarifblattes werden an die Wasserbezieher im Verbandsgebiet folgende Kostenersätze verrechnet:

 Werte in € Euro
Techniker / h54,25
Monteur / h31,00
LKW bis 3,5 t / h18,60
Erstmaliger Wasserzählereinbau31,00
Zwischenabrechnung / Wasserbezugsgebühren31,00
Zählerausbau / Frostschaden ( 3 m³ )62,90
Zählerausbau / Frostschaden ( 7 m³ )73,58
Zählerausbau / Frostschaden ( 17 m³ )119,30
Zählerausbau / Heißwasserschaden ( 3 m³ )59,90
Zählerausbau / Heißwasserschaden ( 7 m³ )70,58
Zählerausbau / Heißwasserschaden ( 17 m³ )101,30
Straßenventil sperren / öffnen15,50

Auf sämtliche Kostenersätze wird entsprechend dem Umsatzsteuergesetz i.d.g.F. ein Umsatzsteuersatz in der Höhe von 10 % zugeschlagen.