Abnehmerinformation

§ 6. Trinkwasserverordnung BGBl. Nr. 304/2001 idgF

(1) Der Betreiber einer Wasserversorgungsanlage hat die Abnehmer über die aktuelle Qualität des Wassers zu informieren.

Zusätzlich dazu ergänzt der GWLV Ternitz und Umgebung die jährliche Abnehmerinformation um die im vergangenen Jahr abgewickelten Bauvorhaben sowie Leitungsnetzoptimierungen und Öffentlichkeitsarbeit. Unterhalb finden Sie die Abnehmerinfos ab dem Jahr 2014.

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